Der Dienst habende Arzt für den Dienstbereich Rochlitz - Wechselburg - Wiederau ist heute, den 08.02.2012: Dipl.-Med. Wagner
in Rochlitz, Telefon: siehe Gelbe Seiten.
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Arzneimittelversorgung Drucken

Die Arzneimittelversorgung ist seit dem 01.01.2004 für rezeptfreie Medikamente, Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Medikamenten und Zuzahlungsbefreiung neu geregelt. Welche Medikamente müssen Sie jetzt selbst kaufen, was müssen Sie eventuell zuzahlen und gibt es eine Zuzahlungsbefreiung?

Per Gesetz die Abgabe von Medikamenten seit 01.01.2004 wie folgt geregelt:

  1. Rezeptfreie Medikamente:
    • sind solche, die Sie in der Apotheke ohne Rezept erhalten.
    • dürfen von Ihrem Arzt nicht mehr verschrieben und von Ihrer Krankenkasse nicht mehr bezahlt werden (Ausnahme: Kinder bis zum 12. Lebensjahr).
    • Durch Wegfall der Preisbindung für diese Medikamente wird ein Preiswettbewerb eintreten.
  2. Diese Medikamente müssen sie selbst kaufen.

  3. Zuzahlungen:
    • betragen für jedes rezeptpflichtige Medikament 10% des Abgabepreises, mindestens 5€, höchstens 10€, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels.
  4. Bis zur Preisgrenze von 50€ werden sie jeweils 5€ zahlen.

    Bei einem Preis über 50€ bis 100€ beträgt die Zuzahlung jeweils ein Zehntel (z.B. bei einem Preis von 73€ zahlen Sie 7.30€)

    Bei einem Preis von 100€ oder darüber sind von Ihnen 10€ zu zahlen.

  5. Zuzahlungsbefreiung:
    • Ihre bisherige Befreiung wird ab 01.01.2004 ungültig.
    • Voraussetzung für eine erneute Befreiung von der Zuzahlung ist das Erreichen einer Belastungsgrenze. Näheres hierzu erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse.

    Bis Sie eine neue Zuzahlungsbefreiung besitzen, müssen Sie die Zuzahlung in der Apotheke leisten.

Letzte Aktualisierung: Donnerstag, 16. Juli 2009
 
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